Was wird gefördert ?

Grundsätze

  1. Die Technik folgt dem Primat der Pädagogik 
  2. Erst Vernetzung, dann mobile Endgeräte
  3. Keine Geräte oder Netze zur Schulverwaltung 
  4. Es besteht kein Anspruch auf die Maßnahme
  5. Jedes Gerät bedarf einer pädagogischen Begründung für die Anschaffung 

LAN und WLAN

Vernetzung des gesamten Gebäudes 

  • Vernetzung mit anderen Gebäudeteilen
  • WLAN-Ausleuchtung in gesamten Gebäude / Schulgelände
  • Investive Begleitmaßnahmen wie Aufbau, Installation, Inbetriebnahme, Unterweisung

Strom

Die elektrische Verkabelung der Räume wird gefördert, wenn

  • ansonsten Kabel offen zur Versorgung von elektronischen Geräten durch den Raum führen würden
  • unzureichende Steckdosen im Raum vorhanden sind 

Auch die feuerfeste Versiegelung der hierfür gegebenenfalls notwendigen Arbeiten an Wänden wird gefördert. Dies bedeutet, dass auch die Verkabelung in Fluren zu digitalen Endgeräten förderfähig ist.

Server

Entscheidend ist die Größe der Schule und der dargestellte Bedarf, z. B.

  • bei unzureichender Bandbreite, Datendurchsatz oder Latenz des Internetanschlusses des Schulstandorts
  • als Pufferserver für Bildungsmedien
  • um rechtlichen Anforderungen zu genügen 
  • um spezifische schulische Anwendungen (wie MNS+) zu ermöglichen  
  • Zentrale Serverlösungen des Trägers 
  • Benötigte Serverkomponenten
  • Betriebssoftware
  • Investive Begleitmaßnahmen wie Aufbau, Installation, Inbetriebnahme, Unterweisung

Präsentationseinheiten

  • Beamer, Displays, interaktive Whiteboards
  • Screencast-Geräte (z. B. Apple TV)
  • Adapter 

Digitale Arbeitsgeräte

Bei hinreichender medienpädagogischer Begründung auch Geräte wie

  • AR- und VR-Brillen
  • 3D-Drucker
  • Digitale Messgeräte
  • Sensoren und Mikroprozessoren
  • Making, Coding, Robotik

Beratungsleistungen durch Dritte hinsichtlich Vorbereitung und Begleitung

Aber keine Dienstleistungen zur Erstellung eines Medienkozepts oder eines Medienentwicklungsplans!

Mobile Endgeräte

  • Laptops, Notebooks, Tablets,

falls ...

  • die erforderliche Netzwerkinfrastruktur vorhanden ist
  • die Anschaffung durch spezifische fachliche oder pädagogische Anforderungen gegeben und im Medienkonzept dargestellt wird
  • die Investitionen nicht 20% des Gesamtinvestitionsvolumens pro Schulträger oder 25.000 Euro je einzelner Schule nicht überschreiten. (Dies gilt nicht für Berufsschulen!)

 

Für die präzisen Förderbestimmungen lesen Sie bitte die Bund-Länder-Vereinbarung zum DigitalPakt und die Förderrichtlinie.